Gefährliche Zusatzstoffe in Lebensmittel




Tiefkühlpizza, Dosenravioli, Hacksteak aus der Mikrowelle - unzählige Lebensmittel wären ohne den Einsatz von Zusatzstoffen ungenießbar.

Doch nicht alle Zusätze sind unbedenklich. Was hinter den verschiedenen E-Nummern steckt und auf welche ihr besser verzichten solltet - wir klären auf.

Was steckt hinter den E-Nummern?

Sie machen Margarine streichfähig, Dosengerichte jahrelang haltbar oder sorgen dafür, dass die Tiefkühltorte nach dem Auftauen nicht in sich zusammenfällt - ohne Zusatzstoffe wären viele Regale und Tiefkühltruhen in den Supermärkten und Discountern leer. Auch zum Färben, Süßen und zur Geschmacksverstärkung werden die entsprechenden Zusätze eingesetzt.

Bevor ein Zusatzstoff zugelassen wird, prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die gesundheitliche Unbedenklichkeit des entsprechenden Stoffes. Dabei wird der sogenannte ADI-Wert (acceptable daily intake) festgelegt - der Wert gibt an, wie viel des jeweiligen Zusatzstoffes täglich lebenslänglich aufgenommen werden kann, ohne dass es zu unerwünschten Wirkungen kommt.

Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind EU-weit rund 320 Zusatzstoffe zugelassen. Diese erkennt ihr an der E-Nummer, die bei der Zulassung eines Stoffes vergeben wird. Das E steht dabei für Europa. Durch die entsprechende Nummer kann jeder Zusatzstoff europaweit unabhängig von der jeweiligen Landessprachen eindeutig identifiziert werden.

In diese Kategorien werden Zusatzstoffe eingeteilt

Grundsätzlich führt die Datenbank der Europäischen Kommission mehr als 320 Zusatzstoffe für 27 Verwendungszwecke auf. Die meisten Zusatzstoffe fallen dabei in eine der folgenden Kategorien:

Farbstoffe: E 100-180 - tragen zu einem ansprechenden und appetitanregenden Aussehen der Lebensmittel bei

Konservierungsstoffe: E 200-297 - erhöhen die Haltbarkeit der entsprechenden Lebensmittel

Antioxidations- und Säuerungsmittel: E 300-385 - verhindern eine Reaktion mit Sauerstoff, wodurch sich Geruch, Farbe oder Geschmack des Lebensmittels verändern würde

Verdickungs- und Feuchthaltemittel: E 400-495 - verbessern die Textur und verhindern das Austrocknen des Lebensmittels

Säuerungsmittel, unter anderem: E 500-586 - verstärken das saure Aroma und schützen vor Keimen und Pilzen

Geschmacksverstärker: E 620-650 - intensivieren das natürliche Aroma der Lebensmittel

Süßungsmittel, unter anderem: E 950-1521 - werden vor allem zum kalorienarmen Süßen von Getränken und diätetischen Produkten eingesetzt

Daneben kommen Zusatzstoffe beispielsweise auch als Backtrieb- und Festigungsmittel, Füllstoffe, Stabilisatoren, Trenn-, Überzugs- und Verdickungsmittel zum Einsatz.

In der Zutatenliste findet ihr die Zusatzstoffe unter ihrem Klassennamen, gefolgt von der Bezeichnung des Stoffes oder der E-Nummer. Die Angabe kann lauten „Antioxidationsmittel E 300”, „Farbstoff: E 160 a” oder „Geschmacksverstärker: Natriumglutamat”. Wird der Zusatzstoff aus Rohstoffen gewonnen, die ein Allergierisiko bergen, muss explizit darauf hingewiesen werden. Beispielsweise mit der Angabe „Emulgator E 322 (aus Soja)„ oder „Emulgator Sojalecithin”.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Welche Lebensmittel von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind

Allerdings gibt es bei der Kennzeichnung von Zusatzstoffen Ausnahmen. So müssen Zusatzstoffe, welche durch Zutaten in Lebensmittel gelangen und im Endprodukt keine technologische Funktion haben, nicht in der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Als Beispiel nennt die Verbraucherzentrale die in Salz enthaltene Rieselhilfe Siliciumdioxid E551. Wenn das Salz als Zutat in einem verarbeiteten Lebensmittel eingesetzt wird, muss die enthaltene Rieselhilfe nicht gekennzeichnet werden.

Auch für sehr kleine Verpackungen gibt es eine Sonderregelung: Laut Verbraucherzentrale muss auf Verpackungen mit einer Oberfläche von weniger als zehn Quadratzentimeter keine Zutatenliste aufgedruckt sein. Dies betrifft beispielsweise einzeln verkaufte Schoko- oder Ostereier. Werden bei der Verarbeitung hingegen Hilfsstoffe verwendet, die zu den kennzeichnungspflichtigen Hauptallergenen gehören, müssen sie in der Zutatenliste als Allergen aufgeführt werden.

Bei lose verkauften Lebensmitteln wie Brot, Brötchen oder Kuchen oder auch im Restaurant genügt es, wenn die Zusatzstoffe in einer auf der Theke ausliegenden Liste, einem Schild oder in der Speisekarte vermerkt sind. Hier genügen Angaben wie „geschwefelt”, „mit Farbstoff” oder „enthält Süßungsmittel”.


Diese Zusatzstoffe können unerwünschte Nebenwirkungen haben

Trotz Zulassung dürfen Zusatzstoffe nicht beliebig eingesetzt werden. Laut EU-Zusatzstoff-Verordnung muss der Einsatz eine „hinreichende technische Notwendigkeit” darstellen - er muss beispielsweise dazu beitragen, den Geschmack oder Nährwert eines Lebensmittels zu verbessern oder dessen Haltbarkeit zu verlängern. Die Zusätze dürfen hingegen nicht verwendet werden, um Verbraucher in die Irre zu führen, über eine mangelhafte Qualität der Rohstoffe oder unhygienische Herstellungsverfahren hinwegzutäuschen.

Zudem gilt: Obwohl Zusatzstoffe in Lebensmitteln streng kontrolliert werden, gelten einige Stoffe dennoch als problematisch. Für alle Menschen bedenklich sind die folgenden Zusatzstoffe:

E 102 Tartrazin: Gelber Farbstoff, der Allergie auslösend bei Menschen wirkt, die Aspirin oder Benzoesäure nicht vertragen. Dies kann sich durch Hautausschlag oder Atemprobleme bemerkbar machen. Zudem gilt der Farbstoff in hohen Konzentrationen als krebserregend und erbgutschädigend.

E 104 Chinolingelb: Gelber Farbstoff, der in den USA wegen Krebsgefahr verboten ist.

E 110 Sunsetgelb FCF: Gelb-oranger Farbstoff, der aus Erdöl hergestellt wird und Neurodermitis oder Asthma begünstigen kann.

E120 Echtes Karmin: Leuchtend roter Farbstoff, der aus Schildläusen gewonnen wird und allergieauslösend wirken kann. Darauf verzichten sollten alle, die sensibel auf Aspirin, Benzoe- oder Salicylsäure reagieren.

E 122 Azorubin: Roter Farbstoff, der ähnlich wirkt wie E 110.

E 123 Amaranth: Roter Farbstoff, der häufig in Aperitifweinen oder Spirituosen verwendet wird und im Verdacht steht, Krebs auszulösen und das Erbgut zu verändern. Zudem kann er Allergien hervorrufen.

E 127 Erythrosin: roter Farbstoff, der häufig für Cocktailkirschen oder Obstsalat verwendet wird und die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen kann.

E 129 Allurarot AC: roter Farbstoff, der allergen wirkt.

E 150c: Ammoniak-Zuckerkulör: Braun-schwarzer Farbstoff, der aus Haushaltszucker oder Glukose gewonnen wird. Anders als bei E 150 wird hier Ammoniak eingesetzt und bei der Herstellung kann 4-Methylimidazol entstehen. Dieses Nebenprodukt ist in höheren Mengen krebserregend.

E 151: Brilliantschwarz: Schwarzer Azofarbstoff, der bei Menschen mit Asthma oder Neurodermitis allergische Reaktionen hervorrufen kann.


Auch diese Zusatzstoffe solltet ihr nur in Maßen verzehren

E 210 Benzoesäure: Ist vor allem in Fischprodukten zu finden und kann allergische Reaktionen bei Menschen mit Asthma, Heuschnupfen oder Neurodermitis auslösen.

E 220: Schwefeldioxid: Der Konservierungsstoff steht im Verdacht, entzündliche Darmerkrankungen auszulösen und kann Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall erzeugen.

E 250: Natriumnitrit: Kommt als Pökelsalz in der Fleischherstellung zum Einsatz. Kann den Sauerstofftransport stören und im Körper in möglicherweise krebserregende Nitrosamine umgewandelt werden.

E 284 Borsäure: Konservierungsstoff, der nur noch für Kaviar zugelassen ist. Borsäure reichert sich im Körper an und kann dadurch zu Organschäden führen.

E 385 Calcium-dinatrium-EDTA: Antioxidationsmittel, das vor allem bei der Konservierung von Hülsenfrüchten, Pilzen oder Fisch Anwendung findet. Es kann den Stoffwechsel beeinträchtigen.

E 950: Acesulfam K: Der Süßstoff steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Daher sollten es nicht mehr als neun Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (ADI-Wert) täglich sein.

E 951: Aspartam: Der Süßstoff gilt in üblicherweise verwendeten Konzentrationen als sicher, kann jedoch in sehr hohen Dosen schaden.

E 955: Sucralose: Wenn sucralosehaltige Lebensmittel über 120 Grad erhitzt werden, können gesundheitsschädliche und krebserregende Substanzen entstehen.

E 912: Montansäurerester: Das Überzugsmittel wird zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten, exotischem Obst und Gemüse eingesetzt und kann Allergien auslösen.

E 999 Quillajaextrakt: Schaumbilder, der in nicht alkoholischen Getränken auf Wasserbasis wie Ginger Ale enthalten ist und Blutgifte (Saponine) enthält.


Auf diese Zusatzstoffe sollten Kinder verzichten

Bei diesen Zusatzstoffen handelt es sich vorrangig um Farb- und Süßstoffe, die zu Konzentrationsstörungen und Hyperaktivität bei Kindern beitragen können. Zudem begünstigen sie Erkrankungen wie Neurodermitis und Asthma.

E 120 Conchenille: roter Farbstoff, der aus Schildläusen gewonnen wird und allergieauslösend wirkt.

E 104: Chinolingelb: Für diesen Farbstoff ist der Hinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ Pflicht.

E 110: Gelborange S: Für diesen Farbstoff ist der Hinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ Pflicht.

E102: Tartrazin: Auch für diesen Farbstoff ist der Hinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ Pflicht. Zudem kann der Farbstoff in seltenen Fällen Unverträglichkeiten hervorrufen.

E 151 Brilliantschwarz BN: schwarzer Farbstoff, der Erkrankungen wie Neurodermitis oder Asthma negativ beeinflussen kann.

E 950: Acesulfam K: Süßstoff, dessen Süßkraft den von Zucker um das 200-fache übersteigt. Zu seinem Schädigungspotenzial liegen unterschiedliche Ergebnisse vor.

E 951: Aspartam: Teils gentechnisch hergestellter Süßstoff, der möglicherweise krebserregend wirkt.

E 952: Cyclamat: Süßstoff in Kaugummis oder Bonbons, der zu Zellveränderungen führen kann.

E 954: Saccharin: Süßstoff, der in Tierversuchen krebsauslösend war.

E 957 Thaumatin: Süßstoff, der 3000-mal süßer ist als Zucker und Übergewicht fördert.

E 965: Maltit/Maltitsirup: Süßungsmittel, das Durchfall und Blähungen begünstigt.

E 966: Lactit: Süßungsmittel, das ebenfalls zu Durchfall oder Blähungen führen kann.

E 967: Xylit: Süßungsmittel, wirkt wie E 965 und E 966.


Weniger Zusatzstoffe im Alltag: Mit diesen Tipps klappt’s!

Die Tatsache, dass die meisten zugelassenen Zusatzstoffe gesundheitlich unbedenklich sind, bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie gesund sind. Viele der Stoffe, die sich hinter den E-Nummern verbergen, sind hinsichtlich ihrer Wirkung auf unseren Körper noch nicht genau erforscht. Daher gilt: Je weniger ihr davon aufnehmt, umso besser.

Wie das klappt? Verwendet unverarbeitete Lebensmittel wie frisches Gemüse, Obst und Hülsenfrüchte. Kocht und backt möglichst oft selbst mit frischen Zutaten. Verzehrt nur selten Lebensmittel mit Süßstoffen, da ansonsten die als unbedenklich geltenden Mengen pro Tag schnell erreicht oder sogar überschritten sind. Wer zudem hin und wieder zu Bio-Produkten greift, reduziert seine Zusatzstoffzufuhr praktisch von selbst: Bei Bio-Produkten sind nur wenige Zusatzstoffe zugelassen


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